Hoi zäme, das isch miini chlini Wält... Ich freue mich über jede Gruess und jede Kommentar ciao ciao!

Montag, 16. Februar 2004
einzureichende Unterlagen

Damit ich überhaupt die Anwaltsprüfung schreiben darf, muss ich folgende Unterlagen einreichen:

- Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung
- Lebenslauf, datiert und unterschrieben
- Erklärung gemäss § 4 des Anwaltsgesetzes, womit man Behörden u.a. vom Berufsgeheimnis entbindet
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Wohnsitzbestätigung (die beiden Wische werden natürlich nur gegen Gebühr von der Gemeinde ausgestellt...)
- Maturitätszeugnis (von vor 13 Jahren, Mensch.. ist ja schon fast nicht mehr wahr!)
- Lizentiats-Zeugnis (ich habe eh' an einer Uni abgeschlossen, die eine ganz andere Notenskala benutzte, und Juristen sind bekanntlicherweise keine guten Mathematiker...)
- Bescheinigung des Nettojahres (Praktikumsjahr) des Arbeitgebers im Original (toll... das war bereits vor drei Jahren, und bis ich von meinem Ex-Chef was kriege, vergehen Wochen)

ach ja, der letzte und beste Punkt:
- Zentralstrafregisterauszug, alles nicht älter als 3 Monate (ebenfalls gegen Gebühr), damit bestimmt keine Straffälligen Anwälte werden ihihihihi

total bekloppt Die spinnen, die Prüfer!


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» Thema: Anwaltspruefung