Schleppen & Schuften
Morgen ziehen Schwester & Schwager um. Und ich habe mich dummerweise anerboten, zu helfen... Dafür gehöre ich zu den ersten, die die neue Wohnung bewundern dürfen *lach* Hoffentlich verfahre ich mich nicht im Aargau... das wäre nicht das erste Mal. Normalerweise habe ich einen ziemlich guten Orientierungssinn, aber ausgerechnet in dem Kanton, wo die eine Hälfte meiner Verwandtschaft (mütterlicherseits) herkommt, habe ich so meine Mühe. Umpf!!
Ach ja, à propos Schwester: der Unfallgegner hat wissen lassen, dass er gegen sie vorgehen werde wegen "Nichtbeherrschens des Fahrzeuges". Meine Schwester war natürlich schockiert ob dieser Neuigkeit. Ich konnte sie dann etwas beruhigen, denn von meiner Arbeit her weiss ich, wie Versicherungen in so einem Fall reagieren. Ich sagte ihr, dass sie es nicht so ernst nehmen solle, das sei nur Taktik. Sie meinte, sie wolle doch nicht deswegen noch vor den Richter müssen. Ich denke mal, dass es nicht so weit kommen wird. Versicherungen schiessen immer zuerst einmal zurück, um Schadenersatzforderungen u.ä. von vornherein abzuklemmen, bzw. um die Gegenpartei einzuschüchtern. Schliesslich müsste sie meiner Schwester erst noch nachweisen, dass sie einfach so vom Fahrrad gefallen war, ohne Fremdeinfluss. Und das ist lächerlich. Wenn ich vom Fahrrad falle, habe ich nachher nicht solch grosse und so viele Blutergüsse auf beiden Beinen. Und vor allem wäre das Fahrrad nicht komplett zerstört.
Wenn es doch noch hart auf hart kommt, könnte man meines Erachtens unter Umständen sogar vorsätzliche Körperverletzung vertreten, und nicht nur fahrlässige, von der die Polizei ausgegangen ist. Natürlich 'nur' eventualvorsätzlich, was bedeutet, dass der Fahrer die Verletzung "in Kauf genommen hat". Schliesslich musste er unbedingt an einer engen Stelle noch vorbeidrängen, obwohl er der absolut stärkere Verkehrsteilnehmer ist. Ok, ich kenne mich im Strassenverkehrsrecht nicht besonders gut aus, aber in Erwägung ziehen müsste man gegebenenfalls auch diese Strategie.
Ausserdem habe ich meiner Schwester geraten, mit der Stelle in Kontakt zu treten, welche Opfern von Verkehrsunfällen, und zwar explizit nur Fussgängern oder Zweiradfahrern, juristische, finanzielle und psychologische Hilfe anbietet. Morgen werde ich mal nachfragen, ob sie etwas in der Richtung unternommen hat.
So, jetzt setze ich mich noch mal kurz auf den Balkon, um die laue Nacht und den klaren Himmel mit hellleuchtendem Mond zu geniessen ;-) Gute Nacht allerseits!
Ach ja, à propos Schwester: der Unfallgegner hat wissen lassen, dass er gegen sie vorgehen werde wegen "Nichtbeherrschens des Fahrzeuges". Meine Schwester war natürlich schockiert ob dieser Neuigkeit. Ich konnte sie dann etwas beruhigen, denn von meiner Arbeit her weiss ich, wie Versicherungen in so einem Fall reagieren. Ich sagte ihr, dass sie es nicht so ernst nehmen solle, das sei nur Taktik. Sie meinte, sie wolle doch nicht deswegen noch vor den Richter müssen. Ich denke mal, dass es nicht so weit kommen wird. Versicherungen schiessen immer zuerst einmal zurück, um Schadenersatzforderungen u.ä. von vornherein abzuklemmen, bzw. um die Gegenpartei einzuschüchtern. Schliesslich müsste sie meiner Schwester erst noch nachweisen, dass sie einfach so vom Fahrrad gefallen war, ohne Fremdeinfluss. Und das ist lächerlich. Wenn ich vom Fahrrad falle, habe ich nachher nicht solch grosse und so viele Blutergüsse auf beiden Beinen. Und vor allem wäre das Fahrrad nicht komplett zerstört.
Wenn es doch noch hart auf hart kommt, könnte man meines Erachtens unter Umständen sogar vorsätzliche Körperverletzung vertreten, und nicht nur fahrlässige, von der die Polizei ausgegangen ist. Natürlich 'nur' eventualvorsätzlich, was bedeutet, dass der Fahrer die Verletzung "in Kauf genommen hat". Schliesslich musste er unbedingt an einer engen Stelle noch vorbeidrängen, obwohl er der absolut stärkere Verkehrsteilnehmer ist. Ok, ich kenne mich im Strassenverkehrsrecht nicht besonders gut aus, aber in Erwägung ziehen müsste man gegebenenfalls auch diese Strategie.
Ausserdem habe ich meiner Schwester geraten, mit der Stelle in Kontakt zu treten, welche Opfern von Verkehrsunfällen, und zwar explizit nur Fussgängern oder Zweiradfahrern, juristische, finanzielle und psychologische Hilfe anbietet. Morgen werde ich mal nachfragen, ob sie etwas in der Richtung unternommen hat.
So, jetzt setze ich mich noch mal kurz auf den Balkon, um die laue Nacht und den klaren Himmel mit hellleuchtendem Mond zu geniessen ;-) Gute Nacht allerseits!
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